Das Grundrecht der Meinungsfreiheit

Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt Äußerungen und zwar nicht nur Werturteile, sondern auch Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie meinungsbezogen sind. Sogar abwertende Äußerungen dürfen, solange sie sachbezogen sind, scharf, schonungslos und sogar ausfallend sein, so der Bundesgerichtshof. Lediglich bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen oder Äußerungen, bei denen es nicht mehr um Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern jenseits polemischer und überspitzter Kritik um Diffamierung anderer, unterfallen nicht dem Schutz der Meinungsfreiheit.mehr

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